Allgemeine
Geschäftsbedingungen
mit
Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen der
Firma
EU Baumaschinen ERTLE GmbH, Kirchdorf an der Iller
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer, für alle Angebote und Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Andere Bedingungen, insbesondere eigene Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, auch wenn sie mitgeteilt sind, sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
Mündliche oder telefonische Abreden, insbesondere
auch derjenigen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen zur Gültigkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Vertrag und Preise
Der Käufer ist an die Bestellung 14 Tage gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung
innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung bereits
erfolgt ist. Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Hersteller- bzw.
Lieferwerk rein netto ausschließlich Verpackung und Montage, zuzüglich der
gesetzlichen MwSt (Mehrwertsteuer). Bei Austauschaggregaten von verkauften
Ersatzteilen bleibt die Nachberechnung vorbehalten, sofern der Hersteller das
zurückgenommene Altteil nach Überprüfung für nicht austauschfähig
befunden hat.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung unserer Rechnung hat, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort bei Lieferung in bar zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug werden 4% Zinsen über dem
jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.
Gegenüber bestehender Forderungen ist eine
Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche des
Käufers ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um zugestandene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen oder
bei Umständen, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, werden sämtliche
Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Käufer – ohne Rücksicht
auf die Laufzeit etwaig hereingenommener Wechsel sofort fällig.
4. Lieferung
Die angegebenen Lieferzeiten rechnen ausnahmslos von
dem Tage an, an dem der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird. Etwaige
Vertragsveränderungen berechtigen uns die Lieferzeit neu festzulegen. Im
Falle des Verzuges hat uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zehn
Tagen mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach
Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit am Verzug trifft.
Soweit der Käufer zum vereinbarten Liefertermin
nicht abnimmt, ist durch uns eine Nachfrist zur Abnahme von zehn Tagen zu
setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Abnahme für
erfolgt erklären. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und
unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen bedingen eine Veränderung der
Liefertermine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörung.
5. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Die Verpackung wird günstigst berechnet, jedoch
nicht zurückgenommen. Sämtliche Zeichnungen, Maße und Gewichte können Änderungen
erfahren, wobei diese auf den Vertrag keine Auswirkungen haben. Der Käufer
kann hieraus keine Änderungen seiner Vertragspflichten herleiten.
6. Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen können nur innerhalb drei
Tagen nach Empfang der Ware in schriftlicher Form unter Angabe der
Lieferschein- oder Rechnungs-Nummer erfolgen, sofern im Vertrag keine
anderweitige Regelung getroffen ist.
Beanstandungen bleiben unberücksichtigt, soweit der
Kaufgegenstand bereits eingebaut, weiterverwendet oder in Betrieb genommen
worden ist.
7. Montagebedingungen
Die Montage und Inbetriebsetzung ist in unseren
Preisen grundsätzlich nicht beinhaltet. Diese Leistungen werden zusätzlich
berechnet, wobei die festgesetzten Stundensätze für Montagelöhne, die
Fahrstunden und Fahrkosten sowie die festgesetzten Tagespauschalpreise für
die Unterkunft und Verpflegung in Ansatz gebracht werden. Diese Montagepreise
haben jedoch nur dann Gültigkeit, wenn seitens des Käufers bei Ankunft des
Monteurs alles so vorbereitet ist, dass dieser mit der Montage unverzüglich
beginnen kann. Der Käufer hat auf seine Kosten eine Hilfsperson sowie die
Montagehilfen, gegebenenfalls geeignete Werkstatträume zu stellen. Sämtliche
mit der Montage bedingten Vorbereitungen gehen zu Lasten des Käufers.
8. Gewährleistung
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeder Gewährleitung
verkauft, es sei denn, dass die Vertragspartner etwas anderes gesondert
vereinbart haben.
Bei Neufahrzeugen gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers.
Weiter gelten die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen
Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers
unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die uns im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand gegenüber dem Käufer
entstehen, z. B. Forderungen aufgrund Reparaturleistungen, Ersatzteil- oder
Zubehörlieferungen, Einstell- und Versicherungskosten und Kosten der
Rechtsverfolgung. Bei Vergleichsverfahren oder Konkursen gilt das
Aussonderungsrecht gem. § 43 KO an Ware und Erlös als vereinbart. Im Falle
des Wiederverkäufers gilt die Kaufpreisforderung bei Kaufabschluss als an uns
abgetreten. Bei einer
Verarbeitung räumt uns der Verkäufer das Miteigentum ein und tritt bei einer
etwaigen Veräußerung des Recht auf den Kaufpreis an uns ab. Der Käufer ist
zur Einziehung abgetretener Forderungen nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
Vor erfolgter Zahlung darf der Käufer die Ware an einen Dritten weder verpfänden
noch sicherheitshalber übertragen.
Der Käufer kann durch uns während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes verpflichtet werden, für den Kaufgegenstand eine
Vollkaskoversicherung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem
Versicherungsvertrag uns zustehen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir
den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung
einer Frist von zehn Tagen unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den
Kaufpreis durch freien Verkauf bestmöglich verwerten.
Der Erlös wird nach Abzug sämtlicher Kosten auf die
Gesamtschuld des Käufers gutgebracht. Ein etwaiger Mehrerlös wird durch uns
an den Käufer ausbezahlt.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch für
Abzahlungsgeschäfte mit solchen Käufern, die im Handelsregister eingetragen
sind. Kommt im Falle eines Abzahlungsgeschäftes ein Käufer, der nicht im
Handelsregister eingetragen ist, mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen
bzw. Wechsel oder Schecks ganz oder zum Teil in Verzug und beträgt die Summe,
mit deren Zahlung er in Verzug ist, mindestens 10% des Kaufpreises, so wird
der gesamte Restkaufpreis sofort fällig. Wir sind jedoch berechtigt, bei
Ausbleiben einer Abzahlungsrate oder Nichteinlösung eines Wechsels oder
Schecks vom Vertrag zurückzutreten. Für den Falle des Rücktritts vom
Vertrag infolge Nichterfüllung kann die Gebrauchsvergütung und der
eventuelle Ersatz für Beschädigungen, die der Käufer an uns zu zahlen hat,
verbindlich durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Grundlage der
Berechnung ist der vereinbarte Kaufpreis. Die Gebrauchsvergütung und der
Ersatz für Beschädigung errechnet sich in diesem Falle aus der Differenz
zwischen Verkaufs- und Schätzpreis.
10. Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer
sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Wir haben dann das Recht, eine
Schadenshöhe festzulegen und Schadenersatz
zu fordern und vom Vertrag zurückzutreten.
11. Inzahlungnahmen
Wird die Inzahlungnahme eines Gebrauchtgerätes
vereinbart, so gilt der vereinbarte Kaufpreis. Bei späteren Veränderungen
oder einer Weiterbenutzung bis zur Lieferung eines Neugerätes oder eines
entsprechenden Gebrauchtgerätes sind etwaige für die Betriebsbereitschaft
erforderlichen Reparaturen vom Kunden auf dessen Kosten auszuführen. Soweit
durch die Weiterbenutzung eine wertmäßige Änderung eingetreten ist, gilt
der am Tage der Rücknahme aufgrund des Gesamtzustandes einschließlich
Ausrüstung und Werkzeuge angemessene Preis. Soweit nicht anders
vereinbart wird, hat die Anlieferung des Gebrauchtgerätes frei Hof der Fa. EU
Baumaschinen Ertle GmbH zu erfolgen.
Wenn der Käufer seinerseits den Vertrag nicht erfüllt,
können wir einen Schadenersatz gem. Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit dem Inzahlungnahmepreis verrechnen oder von dem Inzahlungnahmegeschäft
zurücktreten.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Kirchdorf an der Iller. Für sämtliche Geschäftsbedingungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie Mahnverfahren ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.